Passende Eingaben
Nutze bereinigtes unterhaltsrechtliches Nettoeinkommen und ordne Alter, Rang und weitere Berechtigte korrekt ein. Das Auszahlungsnetto allein ist häufig nicht ausreichend.
Wissen von A bis Z
Beim Kindesunterhalt führen Einkommen, Altersstufe, Tabellenrang und Kindergeldanrechnung vom Tabellenbedarf zum Zahlbetrag. Der Rechner bildet typische Tabellenfälle ab, ersetzt aber keine vollständige Bereinigung oder Leistungsfähigkeitsprüfung.
Nutze bereinigtes unterhaltsrechtliches Nettoeinkommen und ordne Alter, Rang und weitere Berechtigte korrekt ein. Das Auszahlungsnetto allein ist häufig nicht ausreichend.
Tabellenbetrag und Zahlbetrag sind verschiedene Größen. Der Zahlbetrag berücksichtigt die vorgesehene Kindergeldanrechnung, noch nicht automatisch alle individuellen Zu- und Abschläge.
Mehrbedarf, Sonderbedarf, Wechselmodell, Betreuung, Mangelfall, Einkommen des Kindes und konkrete Leitlinien müssen individuell beurteilt werden.
Begriffsindex
Jeder Begriff hat eine eigene, dauerhaft verlinkbare Detailseite mit Definition, Einordnung, Abgrenzung und verwandten Themen.
Von Gerichten verwendete Leitlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts nach Einkommen und Altersstufe; sie ist kein Gesetz.
Ausführliche ErklärungUnterhaltsrechtlich relevantes Einkommen nach zulässigen Korrekturen. Es ist nicht automatisch identisch mit dem Netto auf der Lohnabrechnung.
Ausführliche ErklärungAus Einkommensgruppe und Altersstufe abgelesener monatlicher Bedarf vor der vorgesehenen Kindergeldanrechnung.
Ausführliche ErklärungRegelmäßig zu zahlender Betrag nach Anrechnung des maßgeblichen Kindergeldanteils und möglichen weiteren Anpassungen.
Ausführliche ErklärungBetrag, der einer unterhaltspflichtigen Person zur eigenen Lebensführung verbleiben soll. Seine Höhe hängt vom Falltyp ab.
Ausführliche ErklärungSituation, in der das verfügbare Einkommen nach Selbstbehalt nicht ausreicht, alle gleichrangigen Unterhaltsansprüche vollständig zu erfüllen.
Ausführliche Erklärung